
Im Krankheitsfall haben Arbeitnehmer nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz Anspruch auf Entgeltfortzahlung für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zu einer Dauer von sechs Wochen. Die Entgeltfortzahlung kann jedoch erstmals beansprucht werden, wenn das Arbeitsverhältnis vier Wochen ununterbrochen bestanden hat. Die Entgeltfortzahlung trägt der Arb...
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Mit Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall wird die vom Gesetz angeordnete Pflicht des Arbeitgebers bezeichnet, einem arbeitsunfähigen Arbeitnehmer für einen Zeitraum von maximal sechs Wochen den vollen Lohn zu zahlen ohne dass dieser dafür eine Gegenleistung erbringen muss (§ 3 Abs. 1 EntgFG). Die Entgeltfortzahlungspflicht tritt aber erst ein, ...
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